Der GKV-Spitzenverband und elf maßgebliche Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene haben auf der Grundlage des neuen § 132d Abs. 1 S. 1 SGB V einen Rahmenvertrag zur Durchführung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche zum 01.01.2023 geschlossen. In den Rahmenverträgen wurden insbesondere die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Grundsätze der Vergütung geregelt.
Um zu einem besseren Verständnis der Bundesrahmenverträge beizutragen und die Anwendung für die Mitglieder zu erleichtern, wurden durch die BAG-SAPV und den DHPV die vorliegenden Handreichungen erstellt – einmal für die SAPV im Erwachsenenbereich, einmal für die SAPV für Kinder und Jugendliche.
Letztere wird mit dem heutigen Tag veröffentlicht. Sie finden Sie im Anhang, über den eingefügten Link oder auf der Homepage unter Themen / SAPV / Handreichungen
https://www.dhpv.de/themen_sapv.html